ablauf einer therapie

Erste Schritte

Ich führe eine reine Kassenpraxis für gesetzlich versicherte Patienten.

Alle gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten einer Behandlung bei mir. 

Bitte vereinbaren Sie  per Mail einen Ersttermin (psychotherapeutische Sprechstunde) und bringen zu diesem die Krankenkassenkarte, sowie die ausgefüllten Dateien aus dem Downloadbereich mit.

 


Psychotherapeutische Sprechstunde

Im Rahmen der Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit in bis zu 5 Sitzungen eine erste psychodiagnostische Abklärung durch verschiedene standardisierte Testungen, sowie ausführliche anamnestische Interviews durchführen zu lassen. Diese Sitzungen dienen auch dem gegenseitigen "Beschnuppern".

 

Im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde:

  • Erfolgt bei Kapazität und Bedarf eine Behandlung in meiner Praxis
  • Wenn kein Platz frei ist, werden Sie gern auf meine Warteliste aufgenommen
  • Werden Sie von mir ggf an eine geeignete Stelle weiterverwiesen (Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ergotherapie, andere Psychotherapeuten, Psychiater oder Krankenhäuser)

Psychotherapie

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Es findet im Schnitt eine Sitzung die Woche statt. Es gibt hier verschiedene Rahmenvarianten. So ist derzeit aufgrund der Pandemie auch Videotherapie möglich. 

 

Wenn eine Therapie beantragt werden soll, benötigen die Patient*innen einen ärztlichen Konsilliarbericht - hier wird abgeklärt, ob es organische Besonderheiten gibt, die für den Verlauf bekannt sein sollten. Diesen stellt in der Regel der Hausarzt aus, das Formular bekommen Sie von mir.

 

Der Therapieantrag wird anschließend an die Krankenkasse gestellt - dies ist Aufgabe der Therapeutin.

 

Nun kann es losgehen!

 

Die Einzeltherapie

Eine Psychotherapie kann bei hohem Leidensdruck in Ausnahmefällen als Akuttherapie stattfinden. Ziel ist die akute Krisenintervention sowie Vermeidung der Chronifizierung psychischer Symptomatiken. Die Akuttherapie umfasst bis zu 12 Sitzungen für die Patienten und 3 Sitzungen für die Bezugspersonen

 

Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 Sitzungen für die Patienten und 3 Sitzungen für die Bezugspersonen. Sollte weiterer Bedarf bestehen, kann eine zweite Kurzzeittherapie beantragt werden.

 

Eine Langzeittherapie kann bei schweren Störungsbildern notwendig sein. Diese umfasst bis zu 80 Sitzungen für die Patienten sowie bis zu 20 Sitzungen für die Bezugspersonen.

 

Die Gruppentherapie 

 

Gruppenpsychotherapie nutzt die positiven Effekte einer Gruppe (vertrauensvolle Gemeinschaft, Feedback, Fokuserweiterung durch Austausch, sich miteinander erproben) für die Therapie. Die Gruppe besteht aus 3-9 Patienten, die Sitzungen dauern 100 Minuten. Studien belegen die sehr gute Wirksamkeit von Gruppentherapie bei vielen Störungsbildern. Gruppentherapie kann als Kurzzeit- oder Langzeittherapie stattfinden.

 

Auch die Bezugspersonengespräche können im Gruppensetting stattfinden.

 

KOSTEN

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich führe eine reine Kassenpraxis. Eine Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.

 

Eine Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahlern ist in meiner Praxis leider nicht möglich.